Kern, Reinhard (2026): Statistik über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung gemäß § 21 FMedG. Jahresbericht 2025. Gesundheit Österreich, Wien
§21_FMedG-Bericht_2025.pdf
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Abstract
Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurden mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die ärztlichen Leiterinnen und Leiter jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzungen durchgeführt werden, dazu verpflichtet, jährlich spätestens zum 31. März der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) festgelegte Daten über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung in Österreich auf elektronischem Weg zu melden.
Die GÖG wertet diese Daten, die einmal jährlich mittels Onlineeingabe übermittelt werden, als Gesamtsummen je Krankenanstalt (Jahresstatistik) aus.
Im Jahr 2025 wurde bei 12.234 Frauen 22.591-mal eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt. Die Krankenanstalten meldeten für das Jahr 2025 4.138 Lebendgeburten nach einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung, wobei zu beachten ist, dass naturgemäß ein Großteil der Geburten auf Behandlungen aus dem Jahr 2024 zurückgeht. Die Mehrlingsrate betrug 3,2 Prozent, fast alle Mehrlinge resultierten aus Zwillingsgeburten.
| Item Type: | Monograph (Project Report) |
|---|---|
| Subjects: | Qualitaetsmessung und Patientenbefragung |
| Date Deposited: | 28 Sep 2026 09:32 |
| Last Modified: | 30 Sep 2026 07:29 |
| URI: | https://jasmin.goeg.at/id/eprint/5754 |