Kern, Reinhard (2020): Statistik über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung gemäß § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Jahresbericht 2019. Gesundheit Österreich, Wien.
Bericht § 21 FMedG_2019_bf.pdf
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Abstract
Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurden mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die ärztlichen Leiterinnen und Leiter jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzungen durchgeführt werden, dazu verpflichtet, jährlich spätestens zum 31. März der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) festgelegte Daten über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung in Österreich auf elektronischem Weg zu melden.
Die GÖG wertet diese Daten, die einmal jährlich mittels Onlineeingabe übermittelt werden, als Gesamtsummen je Krankenanstalt (Jahresstatistik) aus. Im Jahr 2019 wurde bei 10.814 Frauen 18.321-mal eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt. Von den Krankenanstalten wurden für das Jahr 2019 3.590 Lebendgeburten nach einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung gemeldet, wobei zu beachten ist, dass naturgemäß ein Großteil der Geburten auf Behandlungen aus dem Jahr 2018 zurückgeht. Die Mehrlingsrate betrug 8,1 Prozent, fast alle davon waren Zwillingsgeburten.
Item Type: | Monograph (Project Report) |
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Subjects: | BIQG > Qualitätsmessung und Patientenbefragung |
Date Deposited: | 30 Sep 2020 13:17 |
Last Modified: | 27 Sep 2021 07:16 |
URI: | https://jasmin.goeg.at/id/eprint/1508 |