Kern, Reinhard (2021): Statistik über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung gemäß § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Jahresbericht 2020. Gesundheit Österreich, Wien.

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Abstract

Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurden mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die ärztlichen Leiterinnen und Leiter jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzungen durchgeführt werden, dazu verpflichtet, jährlich spätestens zum 31. März der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) festgelegte Daten über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung in Österreich auf elektronischem Weg zu melden. Die GÖG wertet diese Daten, die einmal jährlich mittels Onlineeingabe übermittelt werden, als Gesamtsummen je Krankenanstalt (Jahresstatistik) aus. Im Jahr 2020 wurde bei 11.050 Frauen 18.148-mal eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt. Von den Krankenanstalten wurden für das Jahr 2020 3.410 Lebendgeburten nach einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung gemeldet, wobei zu beachten ist, dass naturgemäß ein Großteil der Geburten auf Behandlungen aus dem Jahr 2019 zurückgeht. Die Mehrlingsrate betrug 6,2 Prozent, fast alle davon waren Zwillingsgeburten.

Item Type: Monograph (Project Report)
Subjects: BIQG > Qualitätsmessung und Patientenbefragung
Date Deposited: 30 Sep 2021 07:41
Last Modified: 18 Aug 2022 12:49
URI: https://jasmin.goeg.at/id/eprint/1871