BMASGK (2019): Qualitätssysteme in stationären Rehabilitationseinrichtungen. Berichtsjahr 2017. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Wien.

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Abstract

HINTERGRUND: Ziel des Gesundheitsqualitätsgesetzes aus dem Jahr 2005 (GQG) war, den vielen unterschiedlichen Aktivitäten in der Qualitätsarbeit einen bundesweit einheitlichen, sektorenübergreifenden und transparenten Rahmen zu geben. Damit Transparenz gelingen kann, ist eine regelmäßige, aussagekräftige und verständliche Berichterstattung nötig. Seit der Novellierung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten sind die Krankenanstalten verpflichtet, an der österreichweiten Qualitätsberichterstattung teilzunehmen. Im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur werden in regelmäßigen Abständen Informationen zu verschiedenen Qualitätsthemen wie etwa Qualitätsmodellen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungen, Beschwerdemanagement und Risikomanagement der Krankenanstalten im Rahmen der webbasierten Plattform www.qualitaetsplattform.at erfasst. Derzeit nutzen Akutkrankenhäuser, stationäre Rehabilitationseinrichtungen und selbstständige Ambulatorien diese Datenbank zur regelmäßigen Qualitätsberichterstattung. Im Jahr 2014 wurden Mindestanforderungen an Qualitätsmanagement veröffentlicht. Sie definieren die Mindestinhalte der Qualitätsarbeit für die jeweiligen Gesundheitsdiensteanbieter. Fragen zu den Mindestanforderungen sind in den Fragebogen für stationäre Rehabilitationseinrichtungen integriert. *** METHODE: Im Juli 2018 wurden alle stationären Rehabilitationseinrichtungen über ihren jeweiligen Träger kontaktiert und zur gesetzlich verpflichtenden Teilnahme an der Datenerhebung zum Datenjahr 2017 gebeten. Nach Ablauf der offiziellen Erhebungsfrist startete die Urgenzphase, in der Einrichtungen, die bislang noch keine Informationen gemeldet hatten, kontaktiert und erneut zur Teilnahme aufgefordert wurden. Nachdem alle stationären Rehabilitationseinrichtungen ihren Fragebogen ausgefüllt und freigegeben hatten, konnte die Erhebung im Oktober 2018 abgeschlossen werden. Die auf Selbstbewertungen der Einrichtungen basierenden Daten sind auf aggregierter Ebene für alle stationären Rehabilitationseinrichtungen dargestellt. Es wurden für den vorliegenden Bericht überwiegend Häufigkeitsauszählungen und Prozentanteile berechnet. Auswertungen der Qualitätssysteme in stationären Rehabilitationseinrichtungen aus den Berichtsjahren 2012 und 2015 sind bei identischer Fragestellung und Antwortoption den Ergebnissen aus dem Berichtsjahr 2017 gegenübergestellt, um so Veränderungen zu dokumentieren. *** ERGEBNISSE: Der vorliegende Bericht dokumentiert die Qualitätsarbeit in stationären Rehabilitationseinrichtungen in Österreich für das Jahr 2017. Alle 84 stationären Rehabilitationseinrichtungen sind der gesetzlich verpflichtenden Qualitätsberichterstattung nachgekommen, es liegt somit eine Vollerhebung vor. Im mehrjährigen Vergleich zeigt sich, dass die Qualitätsarbeit einen immer höheren Stellenwert bei stationären Rehabilitationseinrichtungen einnimmt, da sich die Einrichtungen über die Jahre in vielen Bereichen verbessern konnten. Die größten Zuwächse seit 2012 gab es in den Bereichen zur Angabe, ob Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit einer speziellen Risikomanagementausbildung ermittelbar oder geschätzt werden können (2012: 32 Prozent, 2017: 65 Prozent), zur Implementierung von Qualitätsmodellen (2012: 43 Prozent, 2017: 76 Prozent), ob ein Modell/Konzept zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) vorhanden ist (2012: 65 Prozent, 2017: 96 Prozent), ob ein Konzept zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. ein betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert ist (2012: 46 Prozent, 2017: 75 Prozent), ob ein betriebliches Vorschlagswesen/Ideenmanagement für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter etabliert ist (2012: 63 Prozent, 2017: 90 Prozent) und ob es ein strukturiertes Vorgehen im Umgang mit Risiken, kritischen Ereignissen und Fehlern (Risikomanagement) gibt (2012: 61 Prozent, 2017: 86 Prozent). Zudem zeigt die Erhebung, dass etwa drei Viertel der festgelegten Mindestanforderungen an Qualitätsmanagement von 95 Prozent der Einrichtungen erfüllt werden. Jedoch erfüllen nur 12 Prozent aller stationären Rehabilitationseinrichtungen bereits alle Mindestanforderungen. *** SCHLUSSFOLGERUNGEN/EMPFEHLUNGEN: Der Bericht beinhaltet Ergebnisdarstellungen, die auf den Selbstbewertungen der Einrichtungen basieren. In Arbeitsgruppen, die sich aus Expertinnen und Experten von Bund, Ländern, Sozialversicherungen und Gesundheitseinrichtungen zusammensetzen, wird der in der Qualitätsplattform verankerte Fragebogen regelmäßig adaptiert und optimiert. Für teilnehmende Einrichtungen, Krankenanstaltenträger und Vertreter/innen der Länder wurde mit der Qualitätsplattform die Möglichkeit geschaffen, sich mit aggregierten Ergebnissen (Österreich gesamt) zu vergleichen, um daraus etwaige Verbesserungen für die eigene(n) Einrichtung(en) abzuleiten. Erstmalig für 2019 wird den teilnehmenden Einrichtungen und Organisationen der Zugang zu einem Online-Tool ermöglicht, mit dem die Ergebnisse nicht nur online abrufbar sind, sondern auch differenzierter ausgewertet und dargestellt werden können.
Um die Kontinuität der Qualitätsverbesserung in Krankenanstalten zu gewährleisten, wird die gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichterstattung in regelmäßigen Abständen durchgeführt.

Item Type: Other
Subjects: BIQG > Qualitätsmessung und Patientenbefragung
Date Deposited: 02 May 2022 09:48
Last Modified: 02 May 2022 09:48
URI: https://jasmin.goeg.at/id/eprint/2223