BMSGPK (2022): Evidenzgrundlagen und Empfehlungen zur Einführung eines organisierten Darmkrebs-Screening-Programms in Österreich. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien.
BMSGPK_Entscheidungsgrundlage_Darmkrebs-Screening_bf.pdf
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Abstract
Nach Bewertung der bis November 2021 vorhandenen Evidenz kommt das Screening-Komitee für Krebserkrankungen, ein Beratungsgremium des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach § 8 Bundesministeriengesetz, zu dem Schluss, dass ein qualitätsgesichertes Darmkrebs-Screening-Programm einen substanziellen Nettonutzen für Personen zwischen 45 und 75 Jahren bringt (moderate Qualität der Evidenz). Die Bewertung des Nettonutzens bezieht sich auf Stuhlbluttests und Koloskopie. Immunchemische Stuhlbluttests (FIT) erzielen einen besseren Nettonutzen als guajakbasierte Blutstuhltests. Das Screening-Komitee empfiehlt ein qualitätsgesichertes Darmkrebs-Screening-Programm mittels Koloskopie für Personen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren (ab dem 65. Lebensjahr individualisiert) oder mittels FIT für Personen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren (A-Empfehlung, moderate Evidenz). Beide Screeningstrategien werden als gleichwertig angesehen, den Bürgerinnen und Bürgern soll mittels geeigneter Methoden eine informierte Entscheidung ermöglicht werden. Ein Wechsel zwischen den beiden Screeningstrategien soll den Bürgerinnen und Bürgern dabei ermöglicht werden.
Bei unauffälligem Befund soll die Screeningkoloskopie alle zehn Jahre und der FIT alle zwei Jahre wiederholt werden. Bei Personen, die an der Screeningkoloskopie teilnehmen, erübrigt sich die Durchführung des FIT.
Bei bestehenden Vorerkrankungen, die mit einem höheren Risiko für Darmkrebs einhergehen (z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn bzw. im Falle Angehöriger von Patientinnen und Patienten mit familiären Darmkrebssyndromen), für die aus medizinischen Gründen abweichende Empfehlungen zu einer Darmkrebsvorsorge bestehen, ist die Teilnahme am Screening zwar möglich – sie wird aber nicht empfohlen. Diese Patientinnen und Patienten sollen in spezialisierten Zentren gemäß ihren Erkrankungen ihre Nachsorgeempfehlungen erhalten. Dies gilt auch für Personen, die bereits wegen Darmkrebs behandelt werden, und Personen, die kürzlich eine Darmspiegelung hatten. In diesen Fällen sollte in Absprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt eine individuelle Entscheidung punkto Vorsorge gemäß medizinischen Empfehlungen getroffen werden. Die Implementierung und der laufende Betrieb wird von einer strukturell verankerten Dokumentation, Qualitätssicherung und Programmevaluation begleitet. Für die Konzeptionierung der Dokumentation, Qualitätssicherung, Programmevaluation und eines Einladungskonzepts (unter Berücksichtigung patientengerechter Information und Kommunikation) sind eine strategische Steuerungsgruppe und ein Projektlenkungsausschuss einzusetzen.
Item Type: | Other |
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Uncontrolled Keywords: | Nationales Screening-Komitee für Krebserkrankungen (NSK), Onkologie, Screeningstrategien, Screeningprogramm |
Subjects: | Internationales, Policy, Evaluation und Digitalisierung |
Date Deposited: | 12 Sep 2022 08:34 |
Last Modified: | 12 Sep 2022 08:34 |
URI: | https://jasmin.goeg.at/id/eprint/2298 |