Kozisnik, Petra; Rappold, Elisabeth; Pilwarsch, Johanna (2023): Evaluierung der GuKG‐Novelle 2016. Gesundheit Österreich, Wien.

[thumbnail of Endbericht_GuKG_Novelle_2016_bf_.pdf] Text
Endbericht_GuKG_Novelle_2016_bf_.pdf

Download (1MB)

Abstract

HINTERGRUND: Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Novelle des Gesundheits‐ und Krankenpflegegesetzes (GuKG‐Novelle 2016) soll zu einer Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals und damit zu einer verbesserten Versorgungssituation im Sinne der Gesundheitsreform beitragen. Da eine begleitende Evaluierung der Maßnahmen gesetzlich vorgesehen ist, wurde die GÖG vom damaligen BMASGK mit der Evaluierung der GuKG‐Novelle 2016 für den Zeitraum von 2017 bis 2023 beauftragt. Der Evaluierungszeitraum sowie die Fragestellungen ergeben sich aus dem GuKG § 117 Abs. 21 selbst: „Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat bis 31. Dezember 2023 die Umsetzung der Bestimmungen über die Gesundheits‐ und Krankenpflegeberufe, insbesondere hinsichtlich 1. der an den gehobenen Dienst für Gesundheits‐ und Krankenpflege übertragenen ärztlichen Tätigkeiten, 2. der an die Pflegeassistenzberufe übertragenen pflegerischen
und ärztlichen Tätigkeiten, 3. der Sicherstellung der gesamten pflegerischen Versorgung, 4. des settingspezifischen Skill‐and‐Grade‐Mix der Gesundheits‐ und Krankenpflegeberufe, 5. der bedarfsdeckenden Ausbildungskapazitäten, insbesondere im gehobenen Dienst für Gesundheits‐ und Krankenpflege durch Fachhochschul‐Bachelorstudiengänge und in der Pflegefachassistenz (Anm.: Z 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 128/2022) unter Einbeziehung der Länder sowie der Träger der Langzeitpflegeeinrichtungen und der Berufsvertretungen zu evaluieren.“ Um dieser komplexen Fragestellung gerecht zu werden, wurde ein partizipativer Evaluationsansatz
gewählt, dieser wurde mit der im GuKG § 117 Abs. 22 vorgesehen Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz 1986 vereinbart (im Folgenden „GuKG‐Evaluierungskommission“). ***METHODEN: Auf Basis der gesetzlichen Grundlagen wurden Fragestellungen für die Evaluation und darauf aufbauend ein Evaluationsdesign entwickelt. Ein dialogisches Vorgehen zwischen Praxis und Wissenschaft unter Einbeziehung unterschiedlicher Wissensquellen wurde im Rahmen einer Ex‐Post‐Evaluation gewählt. Methodische Bausteine umfassten Case‐Study‐Analysen, die Fokusstudie Pflege sowie Sekundärdatenanalysen im Bereich der Berufsbildungslandschaft und des Grade‐Mix in
Krankenastalten. Die Zwischenergebnisse wurden sowohl mit Stakeholdern als auch mit der GuKG‐Evaluierungskommission besprochen und validiert. In einem programmtheoretischen Ansatz
wurde basierend auf den Ergebnissen und im Abgleich mit der rezenten Literatur eine Programmtheorie zur Umsetzung der Maßnahmen aus der GuKG‐Novelle 2016 und deren Wirkmechanismen modelliert. Die Ergebnisse und daraus abgeleitete Empfehlungen wurden mit dem BMSGPK abgestimmt und in weiterer Folge mit der GuKG‐Evaluierungskommission validiert. ***ERGEBNISSE: Voraussetzungen, damit Änderungen durch die GuKG‐Novelle 2016 ihre Wirkung entfalten können, sind: ausreichend vorhandene Ausbildungsplätze und Bewerber:innen für die Pflegeausbildungen, ausreichend zur Verfügung stehendes Pflegepersonal in Quantität und Qualität und die
Bereitschaft der Stakeholder, an der Umsetzung mitzuwirken, die Bekanntheit der Berufsbilder und Kompetenzbereiche sowie die Anpassung relevanter Faktoren für die Umsetzung, wie z. B. Abrechnungsmöglichkeiten mit der Sozialversicherung.
Einerseits durch die Kompetenzorientierung und andererseits durch die Tertiärisierung der Ausbildung zur DGKP konnten vermehrt professionelle Handlungsspielräume geschaffen werden. Die Nutzung dieser Handlungsspielräume im Sinne einer Kompetenzorientierung fördert die Umsetzung eines an Versorgungsansprüchen orientierten Grade‐Mix und trägt zu einer funktionierenden interprofessionellen Zusammenarbeit bei, wodurch in weiterer Folge Versorgungskontinuität und
Pflegequalität verbessert werden können. Ein weiterer Wirkmechanismus, der identifiziert werden konnte, betrifft die erlebte Attraktivität des Aufgabenbereichs und insbesondere die der pflegerischen Kernkompetenzen. Bei ausreichend
Handlungsspielräumen für die Nutzung vorhandener Kompetenzen kann diese zu einer Berufszufriedenheit und damit zu einer erhöhten Berufsverweildauer beitragen und die Verfügbarkeit von
qualifiziertem Personal positiv beeinflussen. Durch die beiden identifizierten und sich reziprok beeinflussenden Wirkstränge kann ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der intendierten Ziele - Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals und verbesserte Versorgungssituation - geleistet werden.

Item Type: Monograph (Project Report)
Subjects: OEBIG > Gesundheitsberufe und Langzeitpflege
Date Deposited: 07 Nov 2023 07:15
Last Modified: 07 Nov 2023 10:05
URI: https://jasmin.goeg.at/id/eprint/3063