Kern, Reinhard (2024): Statistik über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung gemäß § 21 FMedG. Jahresbericht 2023. Gesundheit Österreich, Wien.
§21_FMedG-Bericht_2023_bf.pdf
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Abstract
Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurden mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die ärztlichen Leiterinnen und Leiter jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzungen durchgeführt werden, dazu verpflichtet, jährlich spätestens zum 31. März der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) festgelegte Daten über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung in Österreich auf elektronischem Weg zu melden.
Die GÖG wertet diese Daten, die einmal jährlich mittels Onlineeingabe übermittelt werden, als Gesamtsummen je Krankenanstalt (Jahresstatistik) aus.
Im Jahr 2023 wurde bei 11.454 Frauen 21.771-mal eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt. Von den Krankenanstalten wurden für das Jahr 2023 3.992 Lebendgeburten nach einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung gemeldet, wobei zu beachten ist, dass naturgemäß ein Großteil der Geburten auf Behandlungen aus dem Jahr 2022 zurückgeht. Die Mehrlingsrate betrug 4,8 Prozent, fast alle Mehrlinge resultierten aus Zwillingsgeburten.
Item Type: | Monograph (Project Report) |
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Uncontrolled Keywords: | Statistik gemäß § 21 FMedG, medizinisch unterstützte Fortpflanzung |
Subjects: | BIQG > Qualitätsmessung und Patientenbefragung |
Date Deposited: | 30 Sep 2024 07:44 |
Last Modified: | 30 Sep 2024 07:44 |
URI: | https://jasmin.goeg.at/id/eprint/3823 |