Uhl, Alfred; Bachmayer, Sonja; Schmutterer, Irene; Strizek, Julian (2018): Handbuch Alkohol – Österreich, Band 3: Gesetzliche Grundlagen 2017. Gesundheit Österreich, Wien.

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Abstract

Die Regelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Umgangs mit Alkohol in Österreich ist eine Materie, die aus einer Fülle detaillierter, teilweise voneinander unabhängiger Gesetze und Regulative besteht, für die unterschiedliche Ministerien und Landesbehörden zuständig sind. Aus diesem Grund findet die österreichische „Alcohol Policy“ nicht Ausdruck in einem singulären Dokument, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist. Der vorliegende Band 3: Gesetzliche Grundlagen des Handbuch: Alkohol - Österreich bietet einen umfassenden Überblick über die alkoholrelevanten Regelungen und Gesetze in Österreich, stellt Bezüge zwischen unterschiedlichen Fachbereichen her und versucht, die diesen Regelungen und Gesetzen zugrundeliegenden impliziten Haltungen zu explizieren.
Themenschwerpunkte: JUGENDSCHUTZ: Österreich gehört bezüglich Jugendschutz zu einer Minderheit von EU-Staaten, die den Konsum von Bier und Wein bereits ab dem 16. Geburtstag erlauben. Österreich gehört ebenso zu einer Minderheit von Staaten, in denen der Jugendschutz nicht nur die gewerbliche Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche sanktioniert, sondern auch Maßnahmen und Sanktionen im Privatbereich vorsieht. ALKOHOL AM ARBEITSPLATZ: Grundsätzlich gilt, dass eine Gefährdung durch Alkoholbeeinträchtigung während der Arbeit zu verhindern ist. Ein allgemeingültiges Alkoholkonsumverbot am Arbeitsplatz existiert zwar nicht, ist aber in manchen Branchen gesetzlich vorgeschrieben und kann in anderen Bereichen von Betriebsseite verfügt werden. ALKOHOL IM STRASSENVERKEHR: Das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem Blutalkoholwert von mehr als 0,5 Promille ist verboten. Gleichzeitig ist es verboten, beeinträchtigt Kraftfahrzeuge zu lenken, was bedeutet, dass unter gewissen Umständen auch Blutalkoholwerte unter 0,5 Promille zu ernsten Konsequenzen und Sanktionen führen können. KONSUMVERBOTE: Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Volltrunkenheit sind in Österreich nicht generell verboten. Es ist allerdings zulässig, mittels ortspolizeilicher Verordnungen auf gewissen Plätzen regionale Alkoholkonsumverbote zu verhängen und im Rahmen von Veranstaltungsgesetzen zu regeln, dass bei bestimmten Veranstaltungen kein Alkohol ausgeschenkt bzw. konsumiert werden darf. Alkoholkonsum ist allerdings kein Grundrecht, das unter allen Umständen zu gewähren ist. STRAFTATEN UNTER ALKOHOLEINFLUSS: Strafbare Handlungen können, wenn der Grad der Beeinflussung durch Alkohol Unzurechnungsfähigkeit bewirkt, zwar nicht wegen der Tat selbst, aber wegen fahrlässiger Herbeiführung eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausches verurteilt werden. Die Bezeichnungen für alkoholische Getränke sowie die Regeln für ihre Herstellung und Zusammensetzung im Sinne des Konsumentenschutzes sind detailliert festgelegt, wobei die Bestimmungen großteils durch Vorschriften der EU determiniert sind. WERBUNG: Werbung für alkoholische Produkte ist grundsätzlich zulässig, wobei allerdings Regelwerke im Sinne eines Selbstbeschränkungskodex festlegen, welche Aussagen und Inhalte in alkoholbezogener Werbung unzulässig sind. STEUERLICHE ASPEKTE: Neben den Steuern, die im Zusammenhang mit der Erzeugung von Alkohol anfallen, und der Umsatzsteuer, die beim Verkauf von alkoholischen Getränken anfällt, werden für eine Reihe alkoholischer Produkte Verbrauchsteuern eingehoben, die sich nicht am Warenwert, sondern an der Art des Produkts orientieren (Alkoholgehalt, Stammwürzegehalt oder Volumen des fertigen Produktes).

Item Type: Monograph (Project Report)
Subjects: OEBIG > Kompetenzzentrum Sucht
Date Deposited: 02 Apr 2019 13:51
Last Modified: 12 Jun 2019 20:08
URI: https://jasmin.goeg.at/id/eprint/693